Unsere allgemeinen geschäftsbedingungen
Willkommen auf der Seite für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Leistungen, Lieferungen und der Zusammenarbeit mit uns. Wir legen Wert auf Transparenz und Klarheit, damit Sie stets genau wissen, worauf Sie sich verlassen können. Unsere AGB sind darauf ausgelegt, eine faire und vertrauensvolle Partnerschaft zu gewährleisten, die von höchster Qualität geprägt ist. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Die Bedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen. Ein Schweigen des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR auf anders lautende Bestimmungen des Bestellers ist nicht als Einverständnis mit dessen Bedingungen anzusehen; der Einbeziehung anderer AGB, auch in kaufmännischen Bestätigungsschreiben des Kunden oder eines Dritten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Jede Abweichung von den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR gilt als Ablehnung des Auftrags, eine dennoch – auch unter Vorbehalt – erfolgte Entgegennahme einer Lieferung als Einverständnis mit den Verkaufs- und Lieferungsbedingungen des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR.
3. Alle Vereinbarungen, zwischen dem Kunden und der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR, welche die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen oder ändern, sind nur gültig, sofern sie schriftlich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Aufgrund der aktuellen Gesetzlage werden bei PV Anlagen unter 30 kwp keine Mehrwertsteuer erhoben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Angebote des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR beziehen sich auf die uns bekannten Anforderungen bezüglich der spezifizierten Mengen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder der Bestätigung über die Materialbeschaffenheit, Messtoleranzen und Herstellerbedingungen. Nachträgliche Änderungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung und berechtigen uns, den Preis entsprechend zu ändern. Angaben in unseren Prospekten wie Fotos, Zeichnung, Datenblätter und andere Spezifikationen sind nur annähernd. Sie begründen daher weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie und sind für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes nicht relevant.
4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
5. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR an den Kunden aufgrund der Bestellung des Kunden zustande, wobei dies auch auf elektronischem Wege (E-Mail) geschehen kann.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7. Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Kunde, die Produkte nur für die vom Hersteller vorgesehenen Verwendungszwecke zu gebrauchen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR liefert grundsätzlich gegen Vorauszahlung. Wird keine Vorauszahlung verlangt, so wird der Zahlungsanspruch spätestens mit der Bereitstellung der Lieferung für den Kunden fällig. Teillieferungen sind im Umfang der einzelnen Lieferung zu bezahlen. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Lieferung oder Abnahme der Waren aus Gründen verzögert wird, welche des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR nicht zu vertreten hat. Zahlungen dürfen aufgrund von Beanstandungen oder nicht akzeptierten Forderungen nicht gekürzt oder verweigert werden. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
2. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise ab Hersteller oder Lager des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR zuzüglich der Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand; diese werden gesondert in Rechnung gestellt, müssen aber im Angebot aufgeführt worden sein.
3. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Für Forderungen, die nicht vereinbarungsgemäß bezahlt werden, wird vom Fälligkeitstag an, ohne vorherige Verzugsmeldung, ein Verzugszins von 7 % in Rechnung gestellt.
4. Verrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden unbrauchbar.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR nur berufen, wenn sie den Kunden innerhalb angemessener Frist benachrichtigt.
4. Sofern der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Sofern nicht bereits übergegangen, geht mit Eintritt des Annahmeverzugs die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
§ 5 Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Falls eine persönliche Übergabe durch Abwesenheit des Kunden oder eines Vertreters des Kunden nicht möglich ist, hinterlässt der Beauftragte dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR das Material. Das Risiko und die Sorgfaltspflicht des Kunden beginnen mit dem Zeitpunkt der Übergabe, auch dann, wenn diese ohne persönliche Übergabe erfolgt.
§ 6 Gewährleistung
1. Beanstandungen und Reklamationen über Lieferungen und Leistungen sind des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR innerhalb fünf Tagen nach Erhalt der Sendung, oder bei schlüsselfertigen Anlagen innerhalb fünf Tagen nach erster Inbetriebnahme, schriftlich zu melden. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
4. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung. Im Falle der Vereinbarung einer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist am Tag der Abnahme des Liefergegenstandes. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
6. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gewährt der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR dem Kunden die Leistungsgarantie für Module gemäß Herstellergarantie, soweit der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR die Leistungsgarantie beim Hersteller einfordern kann.
7. Garantien im Rechtssinne sind durch dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR nur dann abgegeben, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten und als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet sind.
8. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter unsachgemäß Arbeiten am Liefergegenstand durchgeführt hat. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder nicht genehmigte Eingriffe und/oder Reparaturen an Liefergegenständen ohne ausdrückliche Absprache mit dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR selbst oder durch Dritte vornimmt.
§ 7 Haftung
1. Der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt bzw. wird für Länder, in denen das zulässig ist, wegbedungen.
2. In allen Fällen ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung nicht gegen zwingendes Recht verstößt.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Soweit die Haftung von dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer leitenden Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Sofern es die jeweilig anwendbare Rechtsordnung zulässt, behält sich der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR bei Verträgen mit Unternehmen das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Dieses Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartung und Inspektion arbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR entsprechende Abwehrmaßnahmen ergreifen kann. Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Abwehrmaßnahme zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR -Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
6. Der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR.
§ 9 Konstruktionsänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 10 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 11 Export
Die Wiederausfuhr der gelieferten Ware aus dem Gebiet der Europäischen Union unterliegt den länderspezifischen Ausfuhrbestimmungen und ist gegebenenfalls ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Der Export der gelieferten Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union bedarf der schriftlichen Einwilligung des Lieferanten; unabhängig davon hat der Besteller für die Einholung jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen. Der Besteller ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Dachdeckerfachbetrieb MSW Solar GbR gilt das Recht am Sitz der Gesellschaft, bei welcher der Auftrag platziert worden ist und unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich am Sitz der Gesellschaft, bei welcher der Auftrag platziert worden ist.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.